Kindeswohlgefährdung
Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, beim Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen dieses/en zu schützen (Schutzauftrag § 8 a SGB VIII).
Was muss ich tun?
Hierzu ist die Verbindung mit dem Jugendamt zu suchen, speziell Kontaktaufnahme zum ASD.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Soziale DiensteHelga WernthalerLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 91 helga.wernthaler@landshut.de Internetauftritt |


