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Kindeswohlgefährdung

Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, beim Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen dieses/en zu schützen (Schutzauftrag § 8 a SGB VIII).

Was muss ich tun?

Hierzu ist die Verbindung mit dem Jugendamt zu suchen, speziell Kontaktaufnahme zum ASD.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Soziale Dienste

Helga Wernthaler
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 91
helga.wernthaler@landshut.de
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