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Jugendgerichtshilfe

Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen unter anderem sozialpädagogische Gesichtspunkte in Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung, indem sie (schriftlich und/oder mündlich) über die Beschuldigten berichten.

Was muss ich tun?

Die Jugendgerichtshilfe berät die jungen Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (z. B. Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden oder eines Verkehrserziehungskurses, Besuch in der Justizvollzugsanstalt, Durchführung einer Betreuungsweisung oder eines Sozialen Trainingskurses usw.).

Die/der betroffene Jugendliche/Heranwachsende muss mit dem Stadtjugendamt in Verbindung treten und hier Kontakt zur Jugendgerichtshilfe aufnehmen.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Soziale Dienste

Helga Wernthaler
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 91
helga.wernthaler@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Jugendgerichtshilfe

Frau Sabine Kolbeck
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 94
sabine.kolbeck@landshut.de
Internetauftritt