Jugendgerichtshilfe
Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen unter anderem sozialpädagogische Gesichtspunkte in Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung, indem sie (schriftlich und/oder mündlich) über die Beschuldigten berichten.
Was muss ich tun?
Die Jugendgerichtshilfe berät die jungen Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (z. B. Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden oder eines Verkehrserziehungskurses, Besuch in der Justizvollzugsanstalt, Durchführung einer Betreuungsweisung oder eines Sozialen Trainingskurses usw.).
Die/der betroffene Jugendliche/Heranwachsende muss mit dem Stadtjugendamt in Verbindung treten und hier Kontakt zur Jugendgerichtshilfe aufnehmen.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Soziale DiensteHelga WernthalerLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 91 helga.wernthaler@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung JugendgerichtshilfeFrau Sabine KolbeckLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 94 sabine.kolbeck@landshut.de Internetauftritt |


