Familiengerichtshilfe
Das Jugendamt ist an familiengerichtlichen Verfahren bezüglich der Regelung des Sorge- und Umgangsrechtes beteiligt. Ziel ist, eine einvernehmliche Lösung oder Vereinbarung zwischen den Eltern zum Wohl ihrer Kinder zu erzielen (siehe auch Trennungs- und Scheidungsberatung).
Was muss ich tun?
Hierzu ist die Verbindung mit dem Jugendamt zu suchen, speziell Kontaktaufnahme zum ASD.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Soziale DiensteHelga WernthalerLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 91 helga.wernthaler@landshut.de Internetauftritt |


