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Familiengerichtshilfe

Das Jugendamt ist an familiengerichtlichen Verfahren bezüglich der Regelung des Sorge- und Umgangsrechtes beteiligt. Ziel ist, eine einvernehmliche Lösung oder Vereinbarung zwischen den Eltern zum Wohl ihrer Kinder zu erzielen (siehe auch Trennungs- und Scheidungsberatung).

Was muss ich tun?

Hierzu ist die Verbindung mit dem Jugendamt zu suchen, speziell Kontaktaufnahme zum ASD.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Soziale Dienste

Helga Wernthaler
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 91
helga.wernthaler@landshut.de
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