Betreuungsweisung
Eine Betreuungsweisung ist ein Hilfsangebot durch eine gerichtlich bestellte sozialpädagogische Fachkraft für jugendliche/heranwach-sende Straftäter bis zu 21 Jahren mit Problemen in unterschiedlichen Bereichen, z. B. Elternhaus, Schule, Ausbildung/Beruf, Freunde, Frei-zeit, Drogen, Schulden u. ä.
Was muss ich tun?
Kontaktaufnahme zum Jugendamt ist erforderlich.
Die Jugendgerichtshilfe sucht dann eine Betreuungskraft zur Durchführung der Betreungsweisung. Mitarbeit des Jugendlichen/Heranwachsenden ist Pflicht. In der Regel gilt:
- die jungen Menschen müssen zur Zusammenarbeit bereit sein
- die jungen Menschen müssen selbstständig regelmäßig Kontakt zur Betreuungskraft halten
Was muss ich sonst noch wissen?
Betreuungsweisung nach § 10 JGG – verurteilt zur Annahme von Hilfe Sie wird vom Jugendgericht bis zu einem Jahr festgesetzt und kann bis zu zwei Jahren verlängert werden.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung JugendgerichtshilfeFrau Sabine KolbeckLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 94 sabine.kolbeck@landshut.de Internetauftritt |


