Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Sorgeerklärungen
Was ist eine Urkunde?
Manche Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie eine bestimmte Form aufweisen. Die Beurkundung ist eine Niederschrift über eine solche Willenserklärung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
Was muss ich sonst noch wissen?
Die Beurkundungen im Jugendamt sind kostenfrei. Sie können telefonisch erfahren, welche weiteren Unterlagen für die Beurkundung notwendig sind. Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend deutsch sprechen, ist unbedingt ein Dolmetscher erforderlich.
Was kann im Jugendamt beurkundet werden?
- Anerkennung der Vaterschaft
- Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft
- Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes
- Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern
Was brauche ich für eine Beurkundung?
- einen Termin
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
- falls vorhanden eine Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
Ansprechpartner
BetreuungsstelleUwe FriedrichLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 97 Fax: 0871 - 88 16 44 uwe.friedrich@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung JugendamtCorinna Müller, Zi. 231Luitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 18 08 Fax: 0871 - 88 16 44 corinna.mueller@landshut.de Internetauftritt |


