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Sorgerechtsregister

Beim Jugendamt des Geburtsortes des Kindes wird ein Register über abgegebene Sorgeerklärungen geführt. Die Mutter  des minderjährigen Kindes kann eine Bescheinigung darüber verlangen, dass für ihr Kind keine Sorgeerklärungen vorliegen.

Für was benötige ich die sogenannte Negativbescheinigung?

Sie dient als Vorlage bei Behörden, Banken, Schulen etc. zum Nachweis über die alleinige elterliche Sorge.

Was muss ich tun?

Telefonische oder schriftliche Anfrage der Mutter im Jugendamt des Geburtsortes des Kindes oder beim Jugendamt des derzeitigen Wohnortes der Mutter.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Jugendamt

Alexandra Klein
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 93
Fax: 0871 - 88 16 44
alexandra.klein@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Jugendamt

Manfred Alt
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 18 05
Fax: 0871 - 88 16 44
manfred.alt@landshut.de
Internetauftritt