Sorgerechtsregister
Beim Jugendamt des Geburtsortes des Kindes wird ein Register über abgegebene Sorgeerklärungen geführt. Die Mutter des minderjährigen Kindes kann eine Bescheinigung darüber verlangen, dass für ihr Kind keine Sorgeerklärungen vorliegen.
Für was benötige ich die sogenannte Negativbescheinigung?
Sie dient als Vorlage bei Behörden, Banken, Schulen etc. zum Nachweis über die alleinige elterliche Sorge.
Was muss ich tun?
Telefonische oder schriftliche Anfrage der Mutter im Jugendamt des Geburtsortes des Kindes oder beim Jugendamt des derzeitigen Wohnortes der Mutter.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung JugendamtAlexandra KleinLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 93 Fax: 0871 - 88 16 44 alexandra.klein@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung JugendamtManfred AltLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 18 05 Fax: 0871 - 88 16 44 manfred.alt@landshut.de Internetauftritt |


