Betreuungsstelle
Wer kann eine Betreuung erhalten?
Für einen Volljährigen kann auf Grund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Betreuung angeordnet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.
Wer ordnet Betreuung an?
Das Betreuungsgericht entscheidet nach einer ärztlichen Untersuchung und einer persönlichen Anhörung ob Betreuung erforderlich ist oder nicht.
Aufgaben der Betreuungsstelle:
- Betreuungsgerichtshilfe, z.B. Vorschlag geeigneter Betreuer
- Vollzugshilfe
- Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher und beruflicher Betreuer
- Beratung bezüglich Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Ansprechpartner
Sachgebietsleitung für Amtsvormundschaften, Beistandschaften, BetreuungsstelleCarmen Huber-BaigiLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 18 03 Fax: 0871 - 88 16 44 carmen.huber-baigi@landshut.de Internetauftritt |
BetreuungsstelleUwe FriedrichLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 97 Fax: 0871 - 88 16 44 uwe.friedrich@landshut.de Internetauftritt |


