Sie sind hier: Verwaltung > Referat 3 > Stadtjugendamt > Betreuungsstelle > 
DeutschEnglishFrancaisItalianPolishportugiesischRomanianRussianEspaniaTurkeyArabic
SchreibenSeite drucken

Betreuungsstelle

Wer kann eine Betreuung erhalten?
Für einen Volljährigen kann auf Grund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Betreuung angeordnet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.

Wer ordnet Betreuung an?
Das Betreuungsgericht entscheidet nach einer ärztlichen Untersuchung und einer persönlichen Anhörung ob Betreuung erforderlich ist oder nicht.

Aufgaben der Betreuungsstelle:

  • Betreuungsgerichtshilfe, z.B. Vorschlag geeigneter Betreuer
  • Vollzugshilfe
  • Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher und beruflicher Betreuer
  • Beratung bezüglich Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Ansprechpartner

Sachgebietsleitung für Amtsvormundschaften, Beistandschaften, Betreuungsstelle

Carmen Huber-Baigi
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 18 03
Fax: 0871 - 88 16 44
carmen.huber-baigi@landshut.de
Internetauftritt

 

Betreuungsstelle

Uwe Friedrich
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 16 97
Fax: 0871 - 88 16 44
uwe.friedrich@landshut.de
Internetauftritt