Beistandschaft (Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsangelegenheiten)
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Festsetzung und Durchsetzung von Unterhaltsansprü-chen eines Kindes, das bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt. Durch diese Bei-standschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Die Beistandschaft kann jederzeit beendet und bei Bedarf wieder beantragt werden. Die Beistandschaft wird mit Vollendung des 18. Lebensjahr des Kindes beendet.
Was muss ich tun?
Einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vereinbaren.
Was muss ich bereit halten?
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes;
vom beantragenden Elternteil
- Gehaltsnachweise
- Bescheid der Arbeitsagentur
- Bescheid über das Elterngeld
Was muss ich sonst noch wissen?
Außerhalb einer Beistandschaft bietet das Jugendamt im Rahmen einer Beratung die Hilfe bzgl. der Klärung von Fragen zur Vaterschaftsfeststellung oder –anfechtung und Unterhaltsgeltendmachung an.
Ansprechpartner für die Buchstaben A-G
Sachbearbeitung JugendamtAlexandra KleinLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 93 Fax: 0871 - 88 16 44 alexandra.klein@landshut.de Internetauftritt |
Ansprechpartner für die Buchstaben H-Z
Sachbearbeitung JugendamtManfred AltLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 18 05 Fax: 0871 - 88 16 44 manfred.alt@landshut.de Internetauftritt |


