Sozialhilfe zum Lebensunterhalt
Gewährung von Hilfen einschließlich
- der Miete und Heizungshilfen,
- Erstausstattung von Bekleidung,
- Erstausstattung der Wohnung,
soweit nicht Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dauer zu gewähren ist.
Die Leistungen werden gewährt, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen gedeckt werden kann.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Hilfe beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt. Setzen Sie sich daher bitte mit uns persönlich, telefonisch oder mit E-Mail in Verbindung.
Was muss ich sonst noch wissen?
Grundsicherung für Erwerbsfähige ist zu beantragen bei der:
Jobcenter Landshut StadtLeinfelderstraße 684034 Landshut Tel.: 0180 - 10 02 57 55 07 83 Fax: 0871 - 69 74 60 Jobcenter-Landshut@jobcenter-ge.de Internetauftritt |
Ansprechpartner im Sozialamt
Sachbearbeitung Sozialamt A - LHerr Ernst EscherleLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 53 Fax: 0871 - 88 16 41 Ernst.Escherle@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung Sozialamt M - ZFrau Christine EnglsbergerLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 51 Fax: 0871 - 88 16 41 Christine.Englsberger@landshut.de Internetauftritt |
Weiterführende Links
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Bundesagentur für Arbeit - Arbeitslosengeld II


