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Sozialhilfe zum Lebensunterhalt

Gewährung von Hilfen einschließlich

  • der Miete und Heizungshilfen,
  • Erstausstattung von Bekleidung,
  • Erstausstattung der Wohnung,

soweit nicht Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dauer zu gewähren ist.

Die Leistungen werden gewährt, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen gedeckt werden kann.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Hilfe beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt. Setzen Sie sich daher bitte mit uns persönlich, telefonisch oder mit E-Mail in Verbindung.

Was muss ich sonst noch wissen?

Grundsicherung für Erwerbsfähige ist zu beantragen bei der:

Jobcenter Landshut Stadt

Leinfelderstraße 6
84034 Landshut
Tel.: 0180 - 10 02 57 55 07 83
Fax: 0871 - 69 74 60
Jobcenter-Landshut@jobcenter-ge.de
Internetauftritt
 

Ansprechpartner im Sozialamt

Sachbearbeitung Sozialamt A - L

Herr Ernst Escherle
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 53
Fax: 0871 - 88 16 41
Ernst.Escherle@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Sozialamt M - Z

Frau Christine Englsberger
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 51
Fax: 0871 - 88 16 41
Christine.Englsberger@landshut.de
Internetauftritt

 

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