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Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht; Befreiung

Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden. Zuständig für die Befreiung ist die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln.

Ab sofort können beim Sozialamt aus personellen Gründen keine Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiungen für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) mehr entgegen genommen und weiter geleitet werden. Auch das Anfertigen von Kopien für diesen Personenkreis durch das Sozialamt ist nicht mehr möglich.

Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung sind durch diese Personen direkt bei der GEZ zu stellen. Nähere Hinweise finden Sie auf dem Antragsvordruck.

Die Stadt Landshut ist auf freiwilliger Basis für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) aber weiter bereit,

  • bei der Ausgabe von Anträgen,
  • bei Beratung,
  • bei der Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge,
  • beim Anfertigen von Kopien und Bestätigungen für die GEZ sowie
  • bei Vorsprachen im Falle einer Ablehnung

mitzuwirken.

Was muss ich tun?

Sie können die Befreiungsanträge beim Sozialamt abholen.

Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie

  • die Anträge mit den notwendigen Unterlagen selbst an die GEZ schicken oder
  • die Anträge mit den notwendigen Unterlagen beim Sozialamt zur Weiterleitung an die GEZ einreichen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Beginn der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist immer nur zum 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats möglich.

Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

Was muss ich bereit halten?

  • Rundfunkteilnehmernummer (falls bereits vorhanden)
  • aktueller Leistungsbescheid nach dem SGB XII im Original oder einer beglaubigten Kopie
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF" (falls vorhanden)

Was muss ich sonst noch wissen?

Den Personenkreis, der für die Befreiung in Frage kommt, entnehmen Sie bitte den Hinweisen der GEZ - siehe Link 1!

Wichtiger Hinweis:

Die zuständige Sachbearbeiterin ist jeweils am Freitag nicht erreichbar.

Sachbearbeitung Sozialamt RF-Befreiung

Frau Christine Radlmeier
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 16 38
Fax: 0871 - 88 16 41
Christine.Radlmeier@landshut.de
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