Obdachlosigkeit, Vermeidung von Obdachlosigkeit
Wenn der Verlust der Wohnung (z.B. auf Grund einer Räumungsklage) droht und – trotz Suche – keine neue Wohnung in Aussicht steht kann die Stadt Landshut verschiedene Hilfestellungen anbieten.
Was muss ich tun?
Bei drohender Obdachlosigkeit, aus welchem Grund auch immer, sollten Sie sich so schnell wie möglich mit der Obdachlosenstelle in Verbindung setzen.
Selbstverständlich sind Sie auch selbst verpflichtet, alle erforderlichen Bemühungen zu unternehmen, um ggf. die bisherige Wohnung zu erhalten oder selbst eine neue Wohnung zu finden.
Dazu gehört unter anderem
- die Suche auf dem freien Wohnungsmarkt,
- die Nachfrage bei Wohnungsgenossenschaften und
- die Vormerkung beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Landshut.
Für den Fall, dass momentan wirklich keine andere Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht, kommt eine vorübergehende Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft der Stadt Landshut in Betracht.
Was muss ich sonst noch wissen?
Nur wenn die Meldung bei der Obdachlosenstelle rechtzeitig erfolgt, kann dort versucht werden, Ihnen beim Erhalt der bisherigen Wohnung zu helfen.
Es empfiehlt sich eine telefonische Terminvereinbarung beim Sachbearbeiter.
Der zuständige Sachbearbeiter kann Sie dann ggf. bei Verhandlungen mit dem Vermieter, Rechtsanwälten, Kostenträgern (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter Landshut Stadt und Sozialamt) oder dem Gericht unterstützen.
Noch ein Hinweis: Eine Obdachlosenunterbringung kann nur bei Personen erfolgen, die im Bereich der Stadt Landshut obdachlos geworden sind, d.h. bisher hier gewohnt haben.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Sozialamt ObdachlosenfürsorgeHerr Harald SchmerlerLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 36 Fax: 0871 - 88 16 41 Harald.Schmerler@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung Sozialamt ObdachlosenfürsorgeHerr Anton GotthardtLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 54 Fax: 0871 88 16 41 Anton.Gotthardt@landshut.de Internetauftritt |


