Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Gewährung von Leistungen, wenn bei Personen mit eigenem Haushalt keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Hilfe beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt. Setzen Sie sich daher bitte mit uns persönlich, telefonisch oder mit E-Mail in Verbindung.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Sozialamt A - LHerr Ernst EscherleLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 53 Fax: 0871 - 88 16 41 Ernst.Escherle@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung Sozialamt M - ZFrau Christine EnglsbergerLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 51 Fax: 0871 - 88 16 41 Christine.Englsberger@landshut.de Internetauftritt |


