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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Gewährung von Leistungen, wenn bei Personen mit eigenem Haushalt keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist.

Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Hilfe beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt. Setzen Sie sich daher bitte mit uns persönlich, telefonisch oder mit E-Mail in Verbindung.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Sozialamt A - L

Herr Ernst Escherle
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 53
Fax: 0871 - 88 16 41
Ernst.Escherle@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Sozialamt M - Z

Frau Christine Englsberger
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 51
Fax: 0871 - 88 16 41
Christine.Englsberger@landshut.de
Internetauftritt

 

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