Hilfe bei Krankheit
Gewährung von Leistungen bei Krankheit, wenn keine gesetzliche oder private Krankenversicherung besteht.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Hilfe beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt.
Setzen Sie sich daher bitte mit uns persönlich, telefonisch oder mit E-Mail in Verbindung.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Sozialamt A - LHerr Ernst EscherleLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 53 Fax: 0871 - 88 16 41 Ernst.Escherle@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung Sozialamt M - ZFrau Christine EnglsbergerLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 51 Fax: 0871 - 88 16 41 Christine.Englsberger@landshut.de Internetauftritt |


