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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (4. Kapitel des Sozialgesetzbuch  XII - SGB XII) soll für alte und dauerhaft voll erwerbsunfähige Menschen der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt gewährt werden, soweit er nicht über ausreichende eigene Mittel gedeckt werden kann.

Berechtigter Personenkreis:

  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • das 18 Lebensjahr vollendet haben haben und die im Sinne der Rentenversicherung auf Dauer voll erwerbsgemindert sind

und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen gemäß den Bestimmungen des Sozialhilferechts beschaffen können.

Umfang der Leistungen:

Die Leistungen können umfassen

  • den maßgebenden Regelsatz
  • die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung
  • ggf. Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe
  • ggf. die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
  • ggf. Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen

gemäß den Bestimmungen des Sozialhilferechts.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Hilfegewährung ist an einen Antrag gebunden.

Die Leistung wird in der Regel ab dem 1. des Monats in dem der Antrag gestellt wurde (oder die Anspruchsberechtigung vorliegt) gewährt.

Anträge erhalten Sie beim Sozialamt. Ein Versand des Antrags ist ebenfalls möglich.

Was muss ich bereit halten?

  • vollständig ausgefüllten Antrag
  • Personalausweis/Reisepass und ggf. Nachweis über den ausländerrechtlichen Status
  • Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung und Beitragshöhe
  • Einkommens- und Vermögensnachweise (z.B. aktuelle Rentenbescheide, usw.)
  • Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete und Nebenkosten
  • Nachweis über Versicherungsbeiträge
  • Nachweis über ggf. vorhandenes Vermögen
  • sonstige erforderliche Nachweise im Einzelfall

Was muss ich sonst noch wissen?

Es empfiehlt sich, Termine - soweit möglich - vorher zu vereinbaren.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Sozialamt Grundsicherung A - I

Frau Julia Strasser
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 14 41
Fax: 0871 - 88 16 41
Julia.Strasser@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Sozialamt Grundsicherung J - Mai

Herr Ernst Escherle
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 53
Fax: 0871 - 88 16 41
Ernst.Escherle@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Sozialamt Grundsicherung Maj - Ph

Frau Christine Englsberger
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 51
Fax: 0871 - 88 16 41
Christine.Englsberger@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Sozialamt Grundsicherung Pi - Z

Frau Claudia Heim
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 52
Fax: 0871 - 88 16 41
Claudia.Heim@landshut.de
Internetauftritt

 

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