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Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher: Heimaufsicht)-

Stationäre Einrichtungen, in denen ältere sowie pflegebedürftige Menschen oder volljährige Menschen mit Behinderung wohnen und in denen Menschen Betreuung und Versorgung zur Verfügung gestellt wird, fallen unter die Zuständigkeit des Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht-; kurz FQA. Gleiches gilt auch für ambulante Wohnformen für alte Menschen und ambulant betreute Wohngruppen für behinderte Menschen.  Die vordringliche Aufgabe des FQA ist, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse dieser Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Was muss ich tun?

Aktuelle und künftige Bewohner von Einrichtungen, aber auch Angehörige oder Interessenvertreter können sich beim FQA über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Leben in einer Einrichtung beraten und informieren lassen

Was muss ich sonst noch wissen?

Es können allgemeine Auskünfte zu allen Themen, die im Alltag innerhalb von Einrichtungen auftreten erteilt werden. Beratung und Information sind zu den üblichen Bürozeiten, auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten, möglich. Bei Vorsprachen empfiehlt sich eine telefonische Terminvereinbarung.

Die Auskünfte des FQA (früher: Heimaufsicht) stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar.

Formulare

Auf Wunsch können spezielle Formblätter (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) oder zumindest die entsprechenden Bezugsadressen ausgehändigt werden.

Es liegen Listen aller Einrichtungen (Adresse und Kontaktmöglichkeit) innerhalb der Stadt Landshut und soweit bekannt auch des Landkreises Landshut auf.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Sozialamt Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Herr Franz Linzmeier
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 15 49
Fax: 0871 - 88 16 41
Franz.Linzmeier@landshut.de
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