Bestattungskosten
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung können vom Sozialamt übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Eine weitere Voraussetzung ist auch, dass der Sterbeort im Bereich der Stadt Landshut liegt.
Welche Fristen sind zu beachten?
Eine Antragstellung sollte unbedingt rechtzeitig, d.h. zeitnah nach dem Trauerfall erfolgen.
Was muss ich bereit halten?
- Die Rechnungen und Unterlagen für die Bestattung
- Bei Unterhaltsverpflichteten sind auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachzuweisen
Was muss ich sonst noch wissen?
Bestattungskosten können nur gewährt werden, soweit die zur Kostentragung verpflichteten Personen (u.a. nahe Angehörige, Unterhaltspflichtige, Erben, vertraglich Verpflichtete) dazu nachweislich nicht in der Lage sind.
Es können nur die Kosten für ein sozialhilferechtlich angemessenes einfaches Begräbnis übernommen werden.
Den Erben kann in jedem Fall zugemutet werden, den Nachlass vorrangig zur Bestreitung der Bestattungskosten einzusetzen.
Formulare
Auskünfte und Anträge erhalten Sie beim Sozialamt.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Sozialamt A - LHerr Ernst EscherleLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 53 Fax: 0871 - 88 16 41 Ernst.Escherle@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung Sozialamt M - ZFrau Christine EnglsbergerLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 51 Fax: 0871 - 88 16 41 Christine.Englsberger@landshut.de Internetauftritt |


