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Asylbewerberleistungen

Bedürftige Asylbewerber und Geduldete können im Rahmen des Asylbewerber- leistungsgesetz (AsylbLG) Leistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts erhalten. Die Hilfe wird soweit möglich in Form von Sachleistungen gewährt. Falls erforderlích umfasst die Hilfe auch (eingeschränkt) Krankenhilfe.

Was muss ich tun?

Leistungsberechtigte, die in einer Landshuter Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind oder in Landshut wohnen, können beim Sozialamt einen Antrag auf Leistungen stellen.

Was muss ich bereit halten?

  • Ausweispapiere
  • Meldebescheinigung
  • Einkommensnachweise, ggf.
  • Mietvertrag, ggf.

Formulare

Antragsformulare erhalten Sie im Sozialamt. Der Antrag kann dort auch direkt - nach Terminvereinbarung - gestellt werden.

 

Ansprechpartner

Sachbearbeitung AsylbLG

Herr Erik Gerl
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 55
Fax: 0871 - 88 16 41
Erik.Gerl@landshut.de
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