Abnahme von Versicherungen an Eides Statt
Zur Ermittlung des Sachverhalts in einem bei der Stadt Landshut laufenden Verwaltungsverfahren kann es durch Gesetz vorgesehen sein, dass der Betroffene eine Versicherung an Eides Statt abzugeben hat. Aufgrund von § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist z.B. dann auf Verlangen der Behörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben, wenn ein Führerschein verloren gegangen ist und eine neue Ausfertigung des Führerscheins beantragt wird.
Welche Fristen sind zu beachten?
keine
Was muss ich bereit halten?
Personalausweis oder Reisepass, damit die Identität des Erschienenen festgestellt werden kann; möglichst auch Unterlagen der Stadtverwaltung um festzustellen, um was genau es geht.
Was muss ich sonst noch wissen?
Gebühren:
30,70 Euro(Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde nach § 5 StVG; siehe Gebühren-Nr. 256 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOSt).Hinweis: Oft bieten sich günstigere Möglichkeiten für die Versicherung an Eides Statt an. Z.B. kann die Führerscheinstelle ein durch den Betroffenen selbst auszufüllendes Formblatt für eine Versicherung an Eides Statt anbieten, das ausgefüllt bei der Führerscheinstelle wieder abgegeben werden kann.
Rechtsgrundlagen:
Art. 27 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Spezialgesetze (siehe § 5 Straßenverkehrsgesetz – StVG)
Ansprechpartner
OberrechtsrätinClaudia KerschbaumerAltstadt 315 84028 Landshut Tel.: 0871 - 88 13 10 rechtsamt@landshut.de Internetauftritt |


