Zivilschutz
Die Aufgabe des Zivilschutz ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen
insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und
deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Zum Zivilschutz gehören insbesondere
- der Selbstschutz
- Warnung der Bevölkerung
- der Schutzbau
- die Aufenthaltsregelung
- der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
Was muss ich sonst noch wissen?
Informationsmaterial erhalten Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK)
Rechtsgrundlage:
Zivilschutzgesetz (ZVSG)
Weiterführende Links
Staatsministerium des Innern - Zivilschutz
Ansprechpartner
Fachbereichsleitung Zivil- und KatastrophenschutzJohann HeinrichNiedermayerstraße 6 84036 Landshut Tel.: 0871 - 88 13 83 zivilschutz@landshut.de |


