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Katastrophenschutz, allgemein (Kreisverwaltungsbehörde)

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgaben, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen (Katastrophenschutz).

Was muss ich sonst noch wissen?

Wer ist zuständig ?

Katastrophenschutzbehörden in Bayern sind

  • Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden)
  • die Regierungen
  • das Bayerische Staatsministerium des Innern

Eine Katastrophe im Sinne des Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichen Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

Zur Katastrophenhilfe sind verpflichtet

  • alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern
  • die Gemeinden, Landkreise und Bezirke
  • die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • die Feuerwehren
  • die freiwilligen Hilfsorganisationen
  • Verbände der Freien Wohlfahrtspflege

Rechtsgrundlage
Bayersiches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) vom 24. Juli 1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2007

Ansprechpartner

Fachbereichsleitung Zivil- und Katastrophenschutz

Johann Heinrich
Niedermayerstraße 6
84036 Landshut
Tel.: 0871 - 88 13 83
zivilschutz@landshut.de