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Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern. Darunter fallen insbesondere Säuren, Laugen, Gifte, flüssige und wasserlösliche Kohlenwasserstoffe und halogen-, stickstoff- und schwefelhaltige organische Verbindungen, vor allem auch Mineralöle und Mineralölprodukte.

Lager- und Tankanlagen für wassergefährdende Stoffe sind in Abhängigkeit vom gelagerten Stoff und der Lagermenge regelmäßig prüfpflichtig.

Weiterführende Links

Ansprechpartner

Fachbereich Umweltschutz / Abfallrecht - Wasserrecht

Christian Frey
Luitpoldstr. 29a, Zimmer 404, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16 Uhr
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 14 17
Fax: 0871 - 88 17 82
christian.frey@landshut.de