Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern. Darunter fallen insbesondere Säuren, Laugen, Gifte, flüssige und wasserlösliche Kohlenwasserstoffe und halogen-, stickstoff- und schwefelhaltige organische Verbindungen, vor allem auch Mineralöle und Mineralölprodukte.
Lager- und Tankanlagen für wassergefährdende Stoffe sind in Abhängigkeit vom gelagerten Stoff und der Lagermenge regelmäßig prüfpflichtig.
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Ansprechpartner
Fachbereich Umweltschutz / Abfallrecht - WasserrechtChristian FreyLuitpoldstr. 29a, Zimmer 404, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16 Uhr 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 17 Fax: 0871 - 88 17 82 christian.frey@landshut.de |


