Versickerung von Regenwasser
Auf Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser sollte möglichst versickert werden, da dies die Grundwasserneubildung fördert und Hochwässern entgegenwirkt.
Die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung regelt welche Versickerungsanlagen erlaubnisfrei sind bzw. für welche Versickerungsanlagen eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden muss.
Ansprechpartner
Fachbereich Umweltschutz / Abfallwirtschaft - Fachk. Stelle f. WasserwirtschaftRichard GeigerLuitpoldstr. 29a, Zimmer 414, bitte Termin vereinbaren 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 87 Fax: 0871 - 88 17 82 richard.geiger@landshut.de |


