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Versickerung von Regenwasser

Auf Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser sollte möglichst versickert werden, da dies die Grundwasserneubildung fördert und Hochwässern entgegenwirkt.

Die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung regelt welche Versickerungsanlagen erlaubnisfrei sind bzw. für welche Versickerungsanlagen eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden muss. 

Ansprechpartner

Fachbereich Umweltschutz / Abfallwirtschaft - Fachk. Stelle f. Wasserwirtschaft

Richard Geiger
Luitpoldstr. 29a, Zimmer 414, bitte Termin vereinbaren
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 16 87
Fax: 0871 - 88 17 82
richard.geiger@landshut.de