Immissionsschutz

- Müllverbrennungsanlage
Das Immisionsschutzrecht dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen usw. Lärmschutz und Luftreinhaltung sind dabei die wesentlichen Eckpunkte im Bereich des Immissionsschutzrechtes.
Bestimmte gewerbliche bzw. industrielle Vorhaben bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Gestattung, in der die Errichtung und der Betrieb einer Anlage mit konkreten Auflagen genehmigt wird.
Ferner werden Beeinträchtigungen durch Lärm oder Gerüche behördlicherseits überprüft und ggf. geeignete Maßnahmen veranlasst.
Ansprechpartner
Fachbereich Umweltschutz / Immissionsschutzrecht - BodenschutzrechtStefan JahnLuitpoldstraße 29a, Zimmer 403, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16 Uhr 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 22 Fax: 0871 - 88 17 82 stefan.jahn@landshut.de |


