Öllagerung
Wassergefährdende Stoffe werden vom Gesetzgeber in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Insgesamt gibt es vier Klassen. Heizöl, Dieselkraftstoff, Motoren- und Schmieröle gehört zur WGK 2, sind also wassergefährdend. Damit Mineralöle nicht unkontrolliert ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangen können, müssen die Lageranlagen so beschaffen sein, dass
- Öl nicht austreten kann,
- Undichtigkeiten aller Anlagenteile, die mit dem Öl in Berührung stehen, schnell und zuverlässig erkennbar sind und
- austretendes Öl schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden kann.
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Fachbereich Umweltschutz / Abfallwirtschaft - Fachk. Stelle f. WasserwirtschaftRichard GeigerLuitpoldstr. 29a, Zimmer 414, bitte Termin vereinbaren 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 87 Fax: 0871 - 88 17 82 richard.geiger@landshut.de |
Fachbereich Umweltschutz / Abfallrecht - WasserrechtChristian FreyLuitpoldstr. 29a, Zimmer 404, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16 Uhr 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 17 Fax: 0871 - 88 17 82 christian.frey@landshut.de |



