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Öllagerung

Öltanks im Keller

Wassergefährdende Stoffe werden vom Gesetzgeber in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Insgesamt gibt es vier Klassen. Heizöl, Dieselkraftstoff, Motoren- und Schmieröle gehört zur WGK 2, sind also wassergefährdend. Damit Mineralöle nicht unkontrolliert ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangen können, müssen die Lageranlagen so beschaffen sein, dass

  • Öl nicht austreten kann,

  • Undichtigkeiten aller Anlagenteile, die mit dem Öl in Berührung stehen, schnell und zuverlässig erkennbar sind und

  • austretendes Öl schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden kann.

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Fachbereich Umweltschutz / Abfallwirtschaft - Fachk. Stelle f. Wasserwirtschaft

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Tel.: 0871 - 88 16 87
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Fachbereich Umweltschutz / Abfallrecht - Wasserrecht

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