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Brunnenbohrungen

Die Nutzung des Grundwassers durch private Brunnenanlagen gewinnt zusehends an Bedeutung. Dabei gibt es unterschiedliche Nutzungsformen. Ein Brunnen kann z.B. zur Gartenbewässerung geschlagen werden oder für eine Grundwasserwärmepumpe zur Beheizung eines Gebäudes genutzt werden.

Was muss ich tun?

Brunnen

Grundsätzlich bedarf die Errichtung eines Brunnens zur Grundwasserentnahme/-nutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die beim Fachbereich Umweltschutz der Stadt Landshut zu beantragen ist.

Gartenbrunnen

Eine Grundwasserentnahme über einen Gartenbrunnen (z.B. über eine Schwengelpumpe oder auch Elektropumpe) stellt eine erlaubnisfreie Grundwassernutzung dar, wenn zur Gartenbewässerung nur geringe Mengen (max. 1 m³ pro Tag) entnommen werden.

Nicht übersehen werden darf, dass das Bohren des Gartenbrunnens, auch wenn die Grundwasserförderung erlaubnisfrei ist, dem Fachbereich Umweltschutz bei der Stadt Landshut zumindest formlos angezeigt werden muss. Die Bearbeitung einer Bohranzeige im Zusammenhang mit einer erlaubnisfreien Grundwasserbenutzung ist kostenfrei.

Ansprechpartner

Fachbereich Umweltschutz / Abfallrecht - Wasserrecht

Christian Frey
Luitpoldstr. 29a, Zimmer 404, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16 Uhr
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 14 17
Fax: 0871 - 88 17 82
christian.frey@landshut.de