Bodenschutz
Zweck des Bodenschutzes ist es die verschiedenen Funktionen des Bodens langfristig zu sichern. Hierzu sind nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu verhindern und bereits vorhandene schädliche Bodenveränderungen zu sanieren.
Unser Tätigkeitsbereich
Unsere Aufgabe ist die Durchführung historischer Nutzungsrecherchen zur Erkundung von Altlastenverdachtflächen. Im weiteren die Einleitung und Begleitung von orientierenden Erkundungen im Rahmen der Amtsermittlung sowie bei städtebaulichen Planungen. Sofern sich schädliche Bodenveränderungen bestätigen, ist die weitere Detailerkundung und ggf. Sanierung zu veranlassen.
Fachbereich Umweltschutz / Immissionsschutzrecht - BodenschutzrechtStefan JahnLuitpoldstraße 29a, Zimmer 403, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16 Uhr 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 22 Fax: 0871 - 88 17 82 stefan.jahn@landshut.de |


