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Bodenschutz

Zweck des Bodenschutzes ist es die verschiedenen Funktionen des Bodens langfristig zu sichern. Hierzu sind nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu verhindern und bereits vorhandene schädliche Bodenveränderungen zu sanieren.  

 

Unser Tätigkeitsbereich

Unsere Aufgabe ist die Durchführung historischer Nutzungsrecherchen zur Erkundung von Altlastenverdachtflächen. Im weiteren die Einleitung und Begleitung von orientierenden Erkundungen im Rahmen der Amtsermittlung sowie bei städtebaulichen Planungen. Sofern sich schädliche Bodenveränderungen bestätigen, ist die weitere Detailerkundung und ggf. Sanierung zu veranlassen.

 

Fachbereich Umweltschutz / Immissionsschutzrecht - Bodenschutzrecht

Stefan Jahn
Luitpoldstraße 29a, Zimmer 403, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16 Uhr
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 16 22
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