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Bauwasserhaltung

Eine Bauwasserhaltung dient dazu, eine Baugrube während der Zeit einer Baumaßnahme trockenzulegen. Diese Benutzung des Grundwassers bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Was muss ich tun?


Das vorübergehende Absenken von oberflächennahem Grundwasser und seine Wiedereinleitung stellt eine Gewässerbenutzung dar, für die eine beschränkte Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 15, 70 Abs. 1 Nr. 3 BayWG erforderlich ist.

Zur Antragstellung ist beiliegendes Formular ausgefüllt und mit den erforderlichen Bescheinigungen und Unterlagen rechtzeitig beim Fachbereich Umweltschutz der Stadt Landshut einzureichen.

Es ist wichtig, dass nur unverschmutztes Bauwasser ins Gewässer eingeleitet wird. Es kann u.a. mit Feinstoffen, die aus dem Boden mitausgeschwemmt werden, verunreinigt sein. Deshalb muss das Bauwasser vor Einleitung in das Gewässer über ein Absetzbecken, z.B. einen geeigneten Container, vorgereinigt werden.

Formular

Antrag auf Bauwasserhaltung

 

Ansprechpartner

Fachbereich Umweltschutz / Abfallwirtschaft - Fachk. Stelle f. Wasserwirtschaft

Richard Geiger
Luitpoldstr. 29a, Zimmer 414, bitte Termin vereinbaren
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 16 87
Fax: 0871 - 88 17 82
richard.geiger@landshut.de

 

Fachbereich Umweltschutz / Abfallrecht - Wasserrecht

Christian Frey
Luitpoldstr. 29a, Zimmer 404, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16 Uhr
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 14 17
Fax: 0871 - 88 17 82
christian.frey@landshut.de