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Autowaschen

Autos sollten grundsätzlich in einer Waschanlage gewaschen werden, wenn möglich in einer, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet wurde. In solchen Anlagen wird das Wasch­wasser im Kreis geführt und die Reinigungsmittel werden sparsam dosiert. Die Reinigungsmittel sind auf das Abscheidersystem abgestimmt, wodurch gute Reinigungs­leistungen für das Abwasser erzielt werden. Auch die Motorwäsche ist in solchen Anlagen wenig umweltbelastend. Durch Druck und Wärme kann auf lösemittelhaltige Reinigungsmittel verzichtet werden, ohne die Reinigungsleistung zu beeinträchtigen. 

Die Autowäsche auf dem eigenen Hof oder auf der Straße ist nur erlaubt, wenn das Abwasser sicher in den Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal eingeleitet wird. Außerdem muss die Fläche mit einem wasserdichten Belag befestigt sein.

Vor der Autowäsche muss unbedingt nachgefragt werden, wohin das Abwasser abgeleitet wird. Wenn die jeweilige Fläche nicht befestigt ist, in einen Regenwasser­kanal oder in eine Versickerungsanlage entwässert wird, ist die Autowäsche verboten. Eine Straße wird über einen Regenwasserkanal entwässert, wenn der Straßenzug im Trenn­system entwässert wird. In diesem Fall liegen im Straßenzug zwei Kanäle, die durch jeweils zwei nebeneinanderliegende Kanaldeckel erkennbar sind. Teilweise wird Straßenwasser auch versickert. In diesen beiden Fällen ist die Autowäsche verboten.

Ob die Hoffläche in eine Versickerungsanlage entwässert, muss beim Grundstückseigentümer erfragt werden. 

Auf Flächen, auf denen die Autowäsche erlaubt ist, dürfen keinesfalls Kaltreiniger oder Dampfstrahler eingesetzt werden. Es darf nur mit Wasser, nach Gebrauchsanweisung
dosiertem Reinigungsmittel und Schwamm gereinigt werden. Durch den Waschvorgang werden nur die Schmutzpartikel auf der Oberfläche des Fahrzeuges entfernt. Alle zum Verkauf zugelassenen Reinigungsmittel müssen in kommunalen Kläranlagen abgebaut werden können. Ölhaltiges Wasser fällt durch diese Art der Autowäsche nicht an. Spuren können zwar enthalten sein, die Mengen sind aber im Vergleich zu einer Autofahrt im Regen gering. 

Die Autopolitur kann im Grunde auf allen Flächen stattfinden. Das Pflegemittel wird lediglich auf den Lack aufgetragen und anschließend mit Textilien abgewischt. Bei diesem Vorgang fällt kein Abwasser an und der Untergrund wird bei  bestimmungsgemäßem Ge­brauch nicht verschmutzt. Diese Arbeiten können auch auf unversiegelten Hofflächen ohne Kanal­anschluss stattfinden. 

Ansprechpartner

Fachbereich Umweltschutz / Abfallwirtschaft - Fachk. Stelle f. Wasserwirtschaft

Richard Geiger
Luitpoldstr. 29a, Zimmer 414, bitte Termin vereinbaren
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 16 87
Fax: 0871 - 88 17 82
richard.geiger@landshut.de