DeutschEnglishFrancaisItalianPolishportugiesischRomanianRussianEspaniaTurkeyArabic
SchreibenSeite drucken

Altlastenkataster (Info & Auskunft)

Bekannte Altlastenflächen und Grundstücke, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht, werden im sog. Altlastenkataster erfasst und geführt.  

Wer erhält Auskunft ?

Sie erhalten Auskunft über die Führung eines Grundstücks im Altlastenkataster, wenn Sie Grundstückseigentümer sind oder ein berechtigtes Interesse (z.B. Kaufinteressent) nachweisen können.  

Antragsunterlagen

Formlose schriftliche Anfrage (auch per Fax) für die Auskunft, ob für eine bestimmte Fläche Altlastenverdacht besteht.

Was kostet es?

Evtl. Verwaltungsgebühren für Auskünfte

Altlastendatenbank Bayern

Ansprechpartner

Fachbereich Umweltschutz / Immissionsschutzrecht - Bodenschutzrecht

Stefan Jahn
Luitpoldstraße 29a, Zimmer 403, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16 Uhr
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 16 22
Fax: 0871 - 88 17 82
stefan.jahn@landshut.de

 

Fachbereich Umweltschutz / Bodenschutz

Matthias Ruf
Luitpoldstr. 29a, Zimmer 419, bitte Termin vereinbaren
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 16 85
Fax: 0871 - 88 17 82
matthias.ruf@landshut.de