Altlastenkataster (Info & Auskunft)
Bekannte Altlastenflächen und Grundstücke, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht, werden im sog. Altlastenkataster erfasst und geführt.
Wer erhält Auskunft ?
Sie erhalten Auskunft über die Führung eines Grundstücks im Altlastenkataster, wenn Sie Grundstückseigentümer sind oder ein berechtigtes Interesse (z.B. Kaufinteressent) nachweisen können.
Antragsunterlagen
Formlose schriftliche Anfrage (auch per Fax) für die Auskunft, ob für eine bestimmte Fläche Altlastenverdacht besteht.
Was kostet es?
Evtl. Verwaltungsgebühren für Auskünfte
Altlastendatenbank Bayern
Ansprechpartner
Fachbereich Umweltschutz / Immissionsschutzrecht - BodenschutzrechtStefan JahnLuitpoldstraße 29a, Zimmer 403, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16 Uhr 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 22 Fax: 0871 - 88 17 82 stefan.jahn@landshut.de |
Fachbereich Umweltschutz / BodenschutzMatthias RufLuitpoldstr. 29a, Zimmer 419, bitte Termin vereinbaren 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 85 Fax: 0871 - 88 17 82 matthias.ruf@landshut.de |


