Abfallerzeugernummer
Fallen in einem Betrieb oder während einer Abbruchmaßnahme mehr als 2000 kg gefährliche Abfälle im Jahr an, muss der ordnungsgemäße Entsorgungsweg mit einem sogenannten Entsorgungsnachweis vor der Entsorgung abgeklärt werden. Jeder Abfalltransport muss mit einem Begleitschein dokumentiert werden. Für die Formulare benötigt der Abfallerzeuger eine sogenannte Abfallerzeugernummer. Die Abfallerzeugernummer kann
- per Fax (0871/88 17 82),
- per E-Mail (
umweltschutz(at)landshut.de) - schriftlich (Stadt Landshut, Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt, FB Umweltschutz, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut) formlos beantragt werden.
Es muss der Betriebsstandort bzw. die Abbruchbaustelle (Anschrift) und der verantwortliche Abfallerzeuger benannt werden. Abfallerzeuger ist, wer tatsächlich über die Abfallentstehung und die Entsorgung entscheidet, also die tatsächliche Sachherrschaft über den Abfall hat.
Für den Vollzug der Abfallüberwachung ist in Bayern die
zentrale Stelle Abfallüberwachung des Landesamtes für Umwelt zuständig.
Ansprechpartner
Fachbereich Umweltschutz / Abfallwirtschaft - Fachk. Stelle f. WasserwirtschaftRichard GeigerLuitpoldstr. 29a, Zimmer 414, bitte Termin vereinbaren 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 87 Fax: 0871 - 88 17 82 richard.geiger@landshut.de |


