Veranstaltungen
Öffentliche Vergnügungsveranstaltungen sind nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) der zuständigen Behörde anzuzeigen. Unter Umständen bedarf die Durchführung einer Erlaubnis. Die Behörde setzt, soweit dies für einen geordneten Ablauf der Veranstaltung notwendig ist, die erforderlichen Auflagen fest.
Was muss ich tun?
Veranstaltung anzeigen (Formular siehe unten)
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Veranstaltung ist unter Angabe der Art, des Orts, der Zeit und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige der Veranstaltung nicht mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung bei der Behörde eingeht, ergeht in jedem Fall ein gebührenpflichtiger Erlaubnisbescheid.
Was muss ich sonst noch wissen? (z.B. persönliche, sachliche Voraussetzungen, wie Alter, Qualifikation etc.)
Da im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen zumeist auch Speisen und Getränke abgegeben werden, sollten Sie in diesem Fall prüfen lassen, ob neben der Veranstaltungsanzeige zusätzlich noch eine gaststättenrechtliche Gestattung erforderlich ist.
Auch private Veranstaltungen können der sicherheits- und ordnungsrechtlichen Betreuung bedürfen, wenn eine bestimmte Besucherzahl überschritten wird.
In Zweifelsfällen ist es daher ratsam, eine Veranstaltung auf jeden Fall anzuzeigen oder die Sachlage in einem persönlichen Gespräch bzw. telefonisch abzuklären.
Kosten:
Anzeige: kostenfrei; förmliche Erlaubnis: ca. 150.- €
Formulare:
Ansprechpartner
Fachbereich öff. Ordnung / Allgemeine OrdnungsaufgabenGeorg SteinhauserLuitpoldstraße 29a, Zimmer 309 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 92 Fax: 0871 - 88 17 86 Georg.Steinhauser@landshut.de |
Fachbereich öff. Ordnung / Allgemeine OrdnungsaufgabenRupert StopferLuitpoldstraße 29a, Zimmer 308 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 21 Fax: 0871 - 88 17 86 rupert.stopfer@landshut.de |


