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Reisegewerbe

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie  unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

Ansprechpartner

Fachbereich öff. Ordnung / Gewerbewesen

Markus Nagelmüller
Luitpoldstraße 29a, Zimmer 304
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 82
Fax: 0871 - 88 17 86
Markus.Nagelmueller@landshut.de