Reisegewerbe
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Ansprechpartner
Fachbereich öff. Ordnung / GewerbewesenMarkus NagelmüllerLuitpoldstraße 29a, Zimmer 304 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 82 Fax: 0871 - 88 17 86 Markus.Nagelmueller@landshut.de |


