Preisauszeichnung
Wer Letztverbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen dafür wirbt, ist zur Preisauszeichnung verpflichtet. Anzugeben sind die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer und Nebenkosten. Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist außerdem der Preis für eine bestimmte Mengeneinheit eines Erzeugnisses (Grundpreis), z.B. pro Kilogramm oder Liter, anzugeben.
Ansprechpartner
Fachbereich öff. Ordnung / MarktwesenChristian HaunsteinLuitpoldstraße 29a, Zimmer 312 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 68 Fax: 0871 - 88 17 86 Christian.Haunstein@landshut.de |
Fachbereich öff. Ordnung / LebensmittelüberwachungRuth GeierLuitpoldstraße 29a, Zimmer 307 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 89 Fax: 0871 - 88 17 86 Ruth.Geier@landshut.de |
Fachbereich öff. Ordnung / LebensmittelüberwachungAnton StanglmayrLuitpoldstraße 29a, Zimmer 307 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 89 Fax: 0871 - 88 17 86 lebensmittelueberwachung@landshut.de |


