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Preisauszeichnung

Wer Letztverbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen dafür wirbt, ist zur Preisauszeichnung verpflichtet. Anzugeben sind die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer und Nebenkosten. Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist außerdem der Preis für eine bestimmte Mengeneinheit eines Erzeugnisses (Grundpreis), z.B. pro Kilogramm oder Liter, anzugeben.

Ansprechpartner

Fachbereich öff. Ordnung / Marktwesen

Christian Haunstein
Luitpoldstraße 29a, Zimmer 312
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 68
Fax: 0871 - 88 17 86
Christian.Haunstein@landshut.de

 

Fachbereich öff. Ordnung / Lebensmittelüberwachung

Ruth Geier
Luitpoldstraße 29a, Zimmer 307
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 89
Fax: 0871 - 88 17 86
Ruth.Geier@landshut.de

 

Fachbereich öff. Ordnung / Lebensmittelüberwachung

Anton Stanglmayr
Luitpoldstraße 29a, Zimmer 307
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 89
Fax: 0871 - 88 17 86
lebensmittelueberwachung@landshut.de