Märkte
Die Stadt Landshut hält regelmäßig zwei Märkte ab, auf denen Produkte an die Verbraucher abgegeben werden.
Schwaigermarkt
Auf dem Schwaigermarkt bieten Gemüsebauern landwirtschaftliche Produkte wie Eier, Honig, Obst, Gemüse, Blumen, Pflanzen und Gemüsepflanzen an. Der Markt findet von Montag bis Samstag (außer Freitag) von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bereich der Fußgängerzone in der Altstadt statt. Die Verkaufsplätze werden vom Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Landshut zugeteilt.
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt findet jeden Freitag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der unteren Neustadt statt. Ist der Markttag ein gesetzlicher Feiertag, so findet der Markt am vorhergehenden Werktag statt. Es werden Lebensmittel (Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Geflügel, Räucherfische, Eier, Käse, Feinkost, Obst und Gemüse), Blumen, Sträucher, Pflanzen und gelegentlich Haushaltsartikel angeboten. Die Verkaufsplätze werden vom Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Landshut zugeteilt. Die durchschnittliche Beschickeranzahl beläuft sich auf 60 Marktfieranten.
Was muss ich tun?
Bewerbungen für die Teilnahme als Beschicker am Landshuter Wochenmarkt sind an das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt (siehe unten) einzureichen.
Was muss ich sonst noch wissen?
Die Rahmenbedingungen des Landshuter Wochenmarktes sind in der
Wochenmarktsatzung und der
Wochenmarktgebührensatzung geregelt.
Kosten:
Die Marktgebühr beträgt z.Zt. grundsätzlich 1,30 € je m² in Anspruch genommener Fläche und Markttag.
Download:
Aufstellungsplan Wochenmarkt

- Blick über den Wochenmarkt in der unteren Neustadt
Sonstige Märkte
Wer einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten will, kann eine behördliche Festsetzung beantragen. Daraus ergeben sich bestimmte Marktprivilegien. Märkte im Sinne der Gewerbeordnung sind Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte. Weitere festsetzbare Veranstaltungen sind darüber hinaus Messen und Ausstellungen.
Was muss ich tun?
Es ist ein Antrag auf Markt-Festsetzung zu stellen.
Welche Fristen sind zu beachten?
Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung. Die Bearbeitungsdauer ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig.
Was muss ich bereit halten?
- Führungszeugnis für Behörden und Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- nähere Angaben zur Beurteilung der Art der Veranstaltung insbesondere über die anzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer (vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
- ggf. Teilnahmebestimmungen
- aussagefähige Lagepläne.
Was muss ich sonst noch wissen?
Voraussetzung für eine Marktfestsetzung sind v.a. die Zuverlässigkeit des Antragstellers, kein Widerspruch zum öffentlichen Interesse und keine Abhaltung der Veranstaltung in einem Ladengeschäft. Die Zuverlässigkeit wird anhand des Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszugs überprüft. Behördlich festsetzbar (§ 69 GewO) sind nur Märkte gewerblicher Anbieter, nicht hingegen z.B. ein Flohmarkt von Privatpersonen. Mit der Festsetzung sind Befreiungen von ansonsten einzuhaltenden Vorschriften verbunden (sog. Marktprivilegien). Im Rahmen der Festsetzungsentscheidung sind jedoch die Grundsätze des Feiertagsrechts zu berücksichtigen. Problematisch sind insofern Floh- und Trödelmärkte, bei denen jeweils im Einzelfall genau geprüft werden muss, ob sie mit den Grundsätzen des Sonn- und Feiertagsrechts vereinbar sind.
Nach der Rechtsprechung genießt der Schutz des Sonntags im Allgemeinen Vorrang vor dem marktmäßigen Feilbieten von Waren aller Art (Marktveranstaltung).
Kosten:
Festsetzungsbescheid: 50 bis 1.500 €
Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 € gemäß Justizverwaltungskostenordnung.
Ansprechpartner
Fachbereich öff. Ordnung / MarktwesenBernhard StigLuitpoldstraße 29a, Zimmer 313 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 13 18 Fax: 0871 - 88 17 86 Bernhard.Stig@landshut.de |
Fachbereich öff. Ordnung / MarktwesenChristian HaunsteinLuitpoldstraße 29a, Zimmer 312 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 68 Fax: 0871 - 88 17 86 Christian.Haunstein@landshut.de |


