Ladenschluss / Ladenöffnung
Verkaufsstellen (Ladengeschäfte und sonstige Verkaufsstände, -buden, -kioske) müssen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags von 20.00 bis 6.00 Uhr) geschlossen sein. Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z.B. Tankstellen, Apotheken) oder bestimmte Waren (z.B. Konditor- und Backwaren, Milcherzeugnisse) abgestellt sind.
Das Wichtigste auf einen Blick - Öffnungszeiten
| Verkaufsstellen allgemein | Montag bis Samstag |
6:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
| Sonn- und Feiertag | geschlossen | |
| Besonderheiten: | ||
| Verkaufsstellen für Bäckerwaren | Montag bis Samstag | 5.30 Uhr bis 20.00 Uhr |
| Verkaufsstellen von Betrieben, die Bäcker- oder Konditorwaren herstellen | Montag bis Samstag | 5.30 Uhr bis 20.00 Uhr |
| Sonn- und Feiertag | bis zu 3 Stunden zwischen 08.00 und 17.00 Uhr (gilt nicht am 2. Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertag und am Hl. Abend, wenn dieser auf einen Sonntag fällt) |
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| Blumenläden | Montag bis Samstag | 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr |
| Sonn- und Feiertag | 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (gilt nicht am 2. Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertag und am Hl. Abend, wenn dieser auf einen Sonntag fällt) |
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| Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und 1. Advent | 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr | |
| Apotheken | Montag bis Samstag |
00.00 Uhr bis 24.00 Uhr nach 20.00 Uhr und vor 06.00 Uhr nur Abgabe von Arznei-, Krankenpflege-, Säuglingspflege- und Säuglingsnährmitteln, hygienischen Artikeln und Desinfektionsmitteln |
| Sonn- und Feiertag | 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr bei Dienstbereitschaft nur Abgabe der o.g. Artikel |
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| Tankstellen | an allen Tagen | 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr nach 20.00 Uhr und vor 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur Abgabe von Ersatzteilen für Kfz (Erhalt und Wiederherstellung der Fahrbereitschaft), Betriebsstoffen und Reisebedarf (z.B. Tabakwaren, Straßenkarten, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen) |
| Zeitungs- und Zeitschriftenkiosk | Montag bis Samstag | 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr |
| Sonn- und Feiertag | 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Heiligabend, wenn er auf einen Werktag fällt |
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| Sonderregelung für bestimmte Tage: | ||
| Heiligabend, wenn er auf einen Werktag fällt | 6.00 Uhr bis 14.00 Uhr | |
| Heiligabend, wenn er auf einen Sonntag fällt | Verkaufsstellen von Betrieben, die Bäcker- oder Konditorwaren herstellen, Lebensmittelgeschäfte, Blumenläden, Zeitungskioske und Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume für bis zu 3 zusammenhängende Stunden bis längstens 14.00 Uhr |
Ausnahmen
Für mobile Verkaufsstände:
Anlässlich einer größeren Veranstaltung (z.B. Altstadtfest, Stadtteilfeste, ...) können im Einzelfall Ausnahmen für leichtverderbliche Waren und Waren zum sofortigen Verzehr, Gebrauch oder Verbrauch zugelassen werden.
Für Ladengeschäfte:
Nur wenn die Ausnahme im öffentlichen Interesse dringend notwendig ist. Zuständig für diese Bewilligung ist das
Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Ansprechpartner
Fachbereich öff. Ordnung / GewerbewesenMartin HerzogLuitpoldstraße 29a, Zimmer 305 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 97 Fax: 0871 - 88 17 86 Martin.Herzog@landshut.de |


