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Gewerbemeldungen (An- , Ab-, Umeldung von Gewerbebetrieben)

Wer eine selbständige Tätigkeit im stehenden Gewerbe anfängt, muss dies gleichzeitig bei der Gemeinde, in deren Bezirk sich die Betriebsstätte befindet, anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Auch wenn der Betrieb verlegt, der Gegenstand des Gewerbes geändert oder der Betrieb aufgegeben wird, ist möglichst zeitnah eine Gewerbeanzeige zu erstatten.

Was muss ich sonst noch wissen?

Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern, z.B. Steuerberater, Notare, Ärzte) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Anzeigepflichtig ist jede natürliche Person, die ein Gewerbe beginnt sowie alle eingetragenen Firmen. Bei Personen- oder Personenhandelsgesellschaften (z.B. GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG) ist jede/r persönlich haftende Gesellschafter/in anzeigepflichtig.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Spielhallen, Bewachungsgewerbe, Versicherungs- und/oder Kapitalanlagenvermittlung, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist bei der Gewerbeanzeige eine dementsprechende Erlaubnis vorzulegen bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle nachzuweisen.

Kosten:

Zwischen 15 € und 50 €

Was muss ich tun?

Entweder die Gewerbemeldung im Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt – Gewerbewesen - persönlich vornehmen oder das entsprechende Formblatt anfordern bzw. herunterladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post zuschicken; dabei ist eine Kopie des Personalausweises/ Reisepasses beizufügen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Gewerbemeldung sollte möglichst zeitnah, spätestens aber 6 Wochen nach Beginn, Änderung oder Aufgabe des Betriebs getätigt werden.

Was muss ich bereit halten?

Bei persönlicher Vorsprache Personalausweis bzw. Reisepass

Ansprechpartner

Fachbereich öff. Ordnung / Gewerbewesen

Heike Konietzny
Luitpoldstraße 29a, Zimmer 303
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 13 20
Fax: 0871 - 88 17 86
Heike.Konietzny@landshut.de

 

Fachbereich öff. Ordnung / Gewerbewesen

Markus Nagelmüller
Luitpoldstraße 29a, Zimmer 304
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 82
Fax: 0871 - 88 17 86
Markus.Nagelmueller@landshut.de

 

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