Bauträger, Baubetreuer
Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume (Immobilienmakler), Darlehen oder bestimmte Vermögensanlagen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen wollen oder als Bauträger oder Baubetreuer tätig sein wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Ansprechpartner
Fachbereich öff. Ordnung / GewerbewesenMartin HerzogLuitpoldstraße 29a, Zimmer 305 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 97 Fax: 0871 - 88 17 86 Martin.Herzog@landshut.de |


