Wohlbefinden der Schlachttiere
Der amtliche Tierarzt hat die Einhaltung der einschlägigen gemeinschaftlichen und nationalen Vorschriften für das Wohlbefinden der Tiere zu verifizieren, wie beispielsweise die Vorschriften über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung und beim Transport.
Leitender Amtlicher TierarztRobert StehrAm Banngraben 24 84030 Landshut Tel.: 0871 - 9 72 33 71 Fax: 0871 - 9 72 33 70 fleischhygieneamt@landshut.de |


