Nebenprodukte der Schlachtung
Der amtliche Tierarzt hat die Entfernung, das Getrennthalten und gegebenenfalls die Kennzeichnung von spezifiziertem Risikomaterial und sonstigen tierischen Nebenprodukten gemäß den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften für solche Produkte zu überprüfen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lebensmittelunternehmer alle nötigen Maßnahmen trifft, um bei der Schlachtung (einschließlich der Betäubung) oder der Entfernung des spezifizierten Risikomaterials eine Kontaminierung des Fleischs mit spezifiziertem Risikomaterial zu verhindern.
Leitender Amtlicher TierarztRobert StehrAm Banngraben 24 84030 Landshut Tel.: 0871 - 9 72 33 71 Fax: 0871 - 9 72 33 70 fleischhygieneamt@landshut.de |


