Dokumentation der Lebensmittelkette
- Der amtliche Tierarzt hat bei der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung die relevanten Informationen aus den Aufzeichnungen des Herkunftsbetriebs der zur Schlachtung bestimmten Tiere zu prüfen und zu analysieren und die dokumentierten Ergebnisse dieser Prüfung und Analyse zu berücksichtigen.
- Bei der Durchführung der Inspektionen hat der amtliche Tierarzt amtliche Bescheinigungen zu berücksichtigen, die die Tiere begleiten, sowie Erklärungen von Tierärzten, einschließlich amtlichen Tierärzten und zugelassenen Tierärzten, die Kontrollen auf der Ebene der Primärerzeugung durchführen.
- Wenn die Lebensmittelunternehmer zusätzliche Maßnahmen treffen, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, indem sie integrierte Systeme, eigene Qualitätskontrollsysteme, unabhängige Zertifizierung durch Dritte oder andere Mittel einsetzen, und wenn diese Maßnahmen dokumentiert werden und die betreffenden Tiere eindeutig identifizierbar sind, so kann der amtliche Tierarzt die Beteiligung an diesen Systemen bei den Inspektionen und der Überprüfung der HACCP-Verfahren berücksichtigen.
Leitender Amtlicher TierarztRobert StehrAm Banngraben 24 84030 Landshut Tel.: 0871 - 9 72 33 71 Fax: 0871 - 9 72 33 70 fleischhygieneamt@landshut.de |


