Namensänderungen
Namensänderung
Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält deshalb eine Vielzahl von Bestimmungen, die bei familienrechtlichen Änderungen namensrechtliche Auswirkungen zwingend vorsehen oder ermöglichen. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat demgegenüber Ausnahmecharakter. Sie kann im Einzelfall Unzuträglichkeiten beseitigen, die sich bei der Führung des rechtmäßigen Namens ergeben.
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