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Namensänderungen

Namensänderung

Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält deshalb eine Vielzahl von Bestimmungen, die bei familienrechtlichen Änderungen namensrechtliche Auswirkungen zwingend vorsehen oder ermöglichen. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat demgegenüber Ausnahmecharakter. Sie kann im Einzelfall Unzuträglichkeiten beseitigen, die sich bei der Führung des rechtmäßigen Namens ergeben.

Ansprechpartner

Standesamt

Sachgebietsleitung, Standesbeamter Andreas Rauhmeier, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 14 10
Fax: 0871 - 88 17 93
standesamt@landshut.de
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