Eheschließung
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden bei gleichzeitiger Anwesenheit gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehewillen bekunden.
Hierzu befragt der Standesbeamte sie einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Wenn beide diese Frage mit "Ja" beantwortet haben, spricht der Standesbeamte aus, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
Die Anwesenheit von Trauzeugen ist nicht mehr erforderlich aber weiterhin zulässig, falls das Brautpaar dies wünscht. Es können maximal zwei Trauzeugen benannt werden; diese müssen volljährig sein.
Im unmittelbaren Anschluss an die Trauhandlung beurkundet der Standesbeamte die Eheschließung im Heiratsbuch. Der Eintrag ist von den Ehegatten, den Trauzeugen (sofern vorhanden) und abschließend vom Standesbeamten zu unterschreiben. Der Heiratseintrag ist eine öffentliche Urkunde und beweist die Eheschließung und die näheren Angaben hierzu.
Ansprechpartner
Standesbeamtin und stv. SachgebietsleitungGabriele Hutzenthaler, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17Luitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 77 Fax: 0871 - 88 17 93 gabriele.hutzenthaler@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung HeiratsbüroBettina Haindl, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17Luitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 13 Fax: 0871 - 88 17 93 bettina.haindl@landshut.de Internetauftritt |


