Ehefähigkeitszeugnis
Manche ausländische Staaten fordern von (aus Sicht des jeweiligen Staates) ausländischen Verlobten für die Eheschließung die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses (EfZ).
In gleicher Weise benötigen auch ausländische Staatsangehörige für die Eheschließung in Deutschland ein EfZ.
Das EfZ ist eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates des betreffenden Verlobten darüber, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Eheverbot oder -hindernis entgegensteht. In dem EfZ müssen beide Verlobte namentlich genannt sein, also auch der Verlobte, der nicht die Staatsangehörigkeit des Staates besitzt, der das EfZ ausstellt. Haben beide Verlobte die gleiche Staatsangehörigkeit, so genügt ein gemeinsames EfZ.
Deutsche Staatsangehörige, die ein EfZ für die Eheschließung im Ausland benötigen, erhälten dieses beim Standesamt des Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Standesbeamtin und stv. SachgebietsleitungGabriele Hutzenthaler, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17Luitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 77 Fax: 0871 - 88 17 93 gabriele.hutzenthaler@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung HeiratsbüroBettina Haindl, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17Luitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 13 Fax: 0871 - 88 17 93 bettina.haindl@landshut.de Internetauftritt |


