Anmeldung der Eheschließung (vormals Aufgebot)
Die Verlobten müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, damit dieses prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sind danach mehrere Standesämter zuständig, so haben die Verlobten die Wahl.
Bitte beachten Sie, dass beim Standesamt Landshut die Anmeldung der Eheschließung aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Falls Sie keinen Wohnsitz in Landshut haben, können Sie selbstverständlich gleichwohl hier heiraten. Geben Sie in diesem Fall bitte bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung am Wohnsitzstandesamt an, dass Sie in Landshut heiraten möchten. Nach erfolgter Eheanmeldung werden dann von dort alle erforderlichen Unterlagen sowie eine Ermächtigung zur Vornahme der Eheschließung an uns weitergeleitet.
In gleicher Weise kann auch das Standesamt Landshut ein anderes Standesamt zur Vornahme der Eheschließung ermächtigen, falls Sie hier wohnen aber auswärts heiraten möchten.
Ansprechpartner
Standesbeamtin und stv. SachgebietsleitungGabriele Hutzenthaler, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17Luitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 77 Fax: 0871 - 88 17 93 gabriele.hutzenthaler@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung HeiratsbüroBettina Haindl, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17Luitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 13 Fax: 0871 - 88 17 93 bettina.haindl@landshut.de Internetauftritt |


