Sie sind hier: Verwaltung > Referat 3 > Einwohner- und Standesamt > Adoptionen > 
DeutschEnglishFrancaisItalianPolishportugiesischRomanianRussianEspaniaTurkeyArabic
SchreibenSeite drucken

Adoptionen

Informationen zur Annahme als Kind (Adoption) erhalten Sie beim zuständigen Vormundschaftsgericht sowie bei den Notariaten.

Das Standesamt vermerkt die Kindesannahme sowie damit verbundene Namensänderungen im Geburten- und Familienbuch, sobald der Annahmebeschluss des Vormundschaftsgerichts rechtswirksam ist.