Adoptionen
Informationen zur Annahme als Kind (Adoption) erhalten Sie beim zuständigen Vormundschaftsgericht sowie bei den Notariaten.
Das Standesamt vermerkt die Kindesannahme sowie damit verbundene Namensänderungen im Geburten- und Familienbuch, sobald der Annahmebeschluss des Vormundschaftsgerichts rechtswirksam ist.


