Der Sozialpass Landshut
Wer bekommt den Sozialpass Landshut?
Den Sozialpass Landshut bekommen auf schriftlichen Antrag mit Hauptwohnsitz in Landshut gemeldete
- Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger laufender Grundsicherung im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung
- Empfänger von Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld
- Bewohner stationärer Einrichtungen, die den Barbetrag zur persönlichen Verfügung erhalten
- Empfänger laufender Leistungen zum Lebensunterhalt (Kriegsopferfürsorge)
- Pflegekinder, die Pflegegeld erhalten, sowie Empfänger von Geldleistungen zum Lebensunterhalt
- Empfänger laufender Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Familienmitglieder über 6 Jahre, die bei diesen Sozialleistungen berücksichtigt werden und im Antrag aufgeführt sind, erhalten einen eigenen Pass.
Wo bekommt man den Sozialpass Landshut?
Zentrale Anlaufstelle ist das Bürgerbüro im Rathaus in der Luitpoldstraße
Bürgerbüro im Einwohner- und StandesamtMo, Di 7.30-16, Mi 7.30-18, Do, Fr 7.30-13 UhrLuitpoldstraße 29, 1. Stock 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 22 88 Fax: 0871 - 88 22 44 buergerbuero@landshut.de Internetauftritt |
Was ist mitzubringen?
Vorzulegen sind
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Bescheid des jeweiligen Leistungsträgers.
Es ist ein Antrag zu stellen, der im Bürgerbüro in schriftlicher Form ausgefertigt wird, die benötigten persönlichen Daten enthält und zu deren Erfassung und Speicherung ermächtigt.
Wie lange gilt der Sozialpass Landshut?
- Sofern nicht ein vorheriges Ende des Leistungsbezugs zu erwarten ist, gilt der Sozialpass Landshut grundsätzlich für ein Jahr.
- bei Mißbrauch oder Wegfall der Rechtsgrundlage kann er vorzeitig eingezogen werden
Erstattung von Vereinsbeiträgen an Landshuter Sportvereine
Die Stadt Landshut ersetzt den Landshuter Sportvereinen die ihnen entgangenen Beiträge jugendlicher Vereinsmitglieder einschließlich der zu zahlenden BLSV-Abgabe, wenn diese den Sozialpass "Landshut Sozial" beim Verein vorlegen und vom Verein dadurch beitragsfrei gestellt werden. Dieser Kostenersatz kann von den Sportvereinen ab diesem Jahr beim Sozialamt der Stadt Landshut mit dem beigefügten Antrag beantragt werden. Für den Verein selbst ist die Teilnahme gegenüber der Stadt bzw. den Sozialpassinhabern freiwillig.
Voraussetzungen für eine Erstattung sind:
- Sitz des Vereins in der Stadt Landshut
- nachdem gezielt Jugendliche begünstigt werden, können die Jugendlichen nur Vereinen beitreten, die aktive Jugendarbeit betreiben
- ersetzt werden pro Jugendlichem von der Stadt nur die Mitgliedsbeiträge in einem Verein
- das Kind, bzw. der Jugendliche muss im Besitz eines gültigen Sozialpasses sein
- die Beitragserstattung der Kinder und Jugendlichen ist bis 18 Jahren begrenzt, endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Umsetzung sieht wie folgt aus: Ein jugendlicher Sozialpassinhaber meldet sich bei einem Landshuter Sportverein an und legt den gültigen Sozialpass vor (befristete Laufzeit bezüglich des Sozialbezugs, längstens 1 Jahr nach Ausstellung). Der Verein registriert die Nummer des Sozialpasses, so dass hier ein spezieller Antrag des jugendlichen Sozialpassinhabers entbehrlich ist. Der Verein fertigt personenbezogen einen Antrag auf Erstattung des Jahresbeitrages / anteiligen Jahresbeitrags für 2011. Bei mehreren Jugendlichen kann dies auch auf einer beigefügten Liste mit Namen und Sozialpassnummer erfolgen. Der Antrag ist anschließend beim Sozialamt der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29 a, 84034 Landshut einzureichen.
Download:
- Antrag
Beitragserstattung
-
Liste mehrere Jugendliche
Welche Vergünstigungen gibt es?
| regulärer Preis | ermäßigt | |
| Stadtbus | ||
| Einzelfahrkarte Erw. | 1,70 Euro | 1,10 Euro |
| Einzelfahrkarte Kind | 1 Euro | 0,60 Euro |
| Tageskarte Erw. | 3,40 Euro | 2,20 Euro |
| Tageskarte Kind | 1,80 Euro | 1,10 Euro |
| Freibad-Schwimmschule | ||
| Einzelkarte Erw. | 3,50 Euro | 2,50 Euro |
| Einzelkarte Kind | 2 Euro | 1,50 Euro |
| Hallenbad | ||
| Einzelkarte Erw. | 4,50 Euro | 3 Euro |
| Einzelkarte Kind | 2,50 Euro | 2 Euro |
| Eisstadion - Publikumslauf | ||
| Einzelkarte ab 16 | 3,50 Euro | 2,50 Euro |
| Einzelkarte Kind | 2 Euro | 1,50 Euro |
| Stadtbücherei | ||
| Jahresgebühr Buch | 12 Euro | 5 Euro |
| Jahresgebühr alle Medien | 21 Euro | 11 Euro |
| Skulpturenmuseum | ||
| Einzelkarte Erw. | 3,50 Euro | 2 Euro |
| Städtische Musikschule | ||
| Kursgebühr | 100% | 50% |
| Städtische Kindertasgesstätten | ||
| Kastanienburg, Brauneckweg und Auerweg | Sondertarif auf Antrag beim Jugendamt | |
| Hundesteuer | ||
| für einen Hund | 100% | 50% |
| Mütterzentrum MÜZE | ||
| Kursgebühr | 100% | 50% |
| Volkshochschule | ||
| Kursgebühr | 100% | Ermäßigung auf Anfrage |
| Sportvereine | ||
| Mitgliedsbeitrag | Ermäßigung auf Anfrage | |
| Schulbedarfsladen "Buntstift" | ||
| Schulbedarf | Ermäßigung auf Anfrage | |
| Landshuter Tafel | ||
| Lebensmittel | Ermäßigung auf Anfrage | |
| Ferienprogramm | ||
| Ferienprogramm | Ermäßigung auf Anfrage | |
| Mittags- und Hausaufgabenbetreuung | ||
| an Grundschulen | Ermäßigung auf Anfrage |



