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Der Sozialpass Landshut

Sozialpass Landshut

wird seit 1.1.2007 als freiwillige Leistung der Stadt für sozial benachteiligte Personenkreise ausgegeben. Mit ihm können verschiedene Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Wer bekommt den Sozialpass Landshut?

Den Sozialpass Landshut bekommen auf schriftlichen Antrag mit Hauptwohnsitz in Landshut gemeldete

  • Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Empfänger laufender Grundsicherung im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung
  • Empfänger von Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld
  • Bewohner stationärer Einrichtungen, die den Barbetrag zur persönlichen Verfügung erhalten
  • Empfänger laufender Leistungen zum Lebensunterhalt (Kriegsopferfürsorge)
  • Pflegekinder, die Pflegegeld erhalten, sowie Empfänger von Geldleistungen zum Lebensunterhalt
  • Empfänger laufender Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Familienmitglieder über 6 Jahre, die bei diesen Sozialleistungen berücksichtigt werden und im Antrag aufgeführt sind, erhalten einen eigenen Pass.

Wo bekommt man den Sozialpass Landshut?

Zentrale Anlaufstelle ist das Bürgerbüro im Rathaus in der Luitpoldstraße

Bürgerbüro im Einwohner- und Standesamt

Mo, Di 7.30-16, Mi 7.30-18, Do, Fr 7.30-13 Uhr
Luitpoldstraße 29, 1. Stock
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 22 88
Fax: 0871 - 88 22 44
buergerbuero@landshut.de
Internetauftritt

 

Was ist mitzubringen?

Vorzulegen sind

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Bescheid des jeweiligen Leistungsträgers.

Es ist ein Antrag zu stellen, der im Bürgerbüro in schriftlicher Form ausgefertigt wird, die benötigten persönlichen Daten enthält und zu deren Erfassung und Speicherung ermächtigt.

Wie lange gilt der Sozialpass Landshut?

    • Sofern nicht ein vorheriges Ende des Leistungsbezugs zu erwarten ist, gilt der Sozialpass Landshut grundsätzlich für ein Jahr.
    • bei Mißbrauch oder Wegfall der Rechtsgrundlage kann er vorzeitig eingezogen werden

    Erstattung von Vereinsbeiträgen an Landshuter Sportvereine

    Die Stadt Landshut ersetzt den Landshuter Sportvereinen die ihnen entgangenen Beiträge jugendlicher Vereinsmitglieder einschließlich der zu zahlenden BLSV-Abgabe, wenn diese den Sozialpass "Landshut Sozial" beim Verein vorlegen und vom Verein dadurch beitragsfrei gestellt werden. Dieser Kostenersatz kann von den Sportvereinen ab diesem Jahr beim Sozialamt der Stadt Landshut mit dem beigefügten Antrag beantragt werden. Für den Verein selbst ist die Teilnahme gegenüber der Stadt bzw. den Sozialpassinhabern freiwillig.

    Voraussetzungen für eine Erstattung sind:

    • Sitz des Vereins in der Stadt Landshut
    • nachdem gezielt Jugendliche begünstigt werden, können die Jugendlichen nur Vereinen beitreten, die aktive Jugendarbeit betreiben
    • ersetzt werden pro Jugendlichem von der Stadt nur die Mitgliedsbeiträge in einem Verein
    • das Kind, bzw. der Jugendliche muss im Besitz eines gültigen Sozialpasses sein
    • die Beitragserstattung der Kinder und Jugendlichen ist bis 18 Jahren begrenzt, endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

    Die Umsetzung sieht wie folgt aus: Ein jugendlicher Sozialpassinhaber meldet sich bei einem Landshuter Sportverein an und legt den gültigen Sozialpass vor (befristete Laufzeit bezüglich des Sozialbezugs, längstens 1 Jahr nach Ausstellung). Der Verein registriert die Nummer des Sozialpasses, so dass hier ein spezieller Antrag des jugendlichen Sozialpassinhabers entbehrlich ist. Der Verein fertigt personenbezogen einen Antrag auf Erstattung des Jahresbeitrages / anteiligen Jahresbeitrags für 2011. Bei mehreren Jugendlichen kann dies auch auf einer beigefügten Liste mit Namen und Sozialpassnummer erfolgen. Der Antrag ist anschließend beim Sozialamt der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29 a, 84034 Landshut einzureichen.

    Download:
    - Antrag Beitragserstattung
    - Liste mehrere Jugendliche

    Welche Vergünstigungen gibt es?

      regulärer Preis ermäßigt
    Stadtbus    
    Einzelfahrkarte Erw. 1,70 Euro 1,10 Euro
    Einzelfahrkarte Kind 1 Euro 0,60 Euro
    Tageskarte Erw. 3,40 Euro 2,20 Euro
    Tageskarte Kind 1,80 Euro 1,10 Euro
    Freibad-Schwimmschule    
    Einzelkarte Erw. 3,50 Euro 2,50 Euro
    Einzelkarte Kind 2 Euro 1,50 Euro
    Hallenbad    
    Einzelkarte Erw. 4,50 Euro 3 Euro
    Einzelkarte Kind 2,50 Euro 2 Euro
    Eisstadion - Publikumslauf    
    Einzelkarte ab 16 3,50 Euro 2,50 Euro
    Einzelkarte Kind 2 Euro 1,50 Euro
    Stadtbücherei    
    Jahresgebühr Buch 12 Euro 5 Euro
    Jahresgebühr alle Medien 21 Euro 11 Euro
    Skulpturenmuseum    
    Einzelkarte Erw. 3,50 Euro 2 Euro
    Städtische Musikschule    
    Kursgebühr 100% 50%
    Städtische Kindertasgesstätten    
    Kastanienburg, Brauneckweg und Auerweg   Sondertarif auf Antrag beim Jugendamt
    Hundesteuer    
    für einen Hund 100% 50%
    Mütterzentrum MÜZE    
    Kursgebühr 100% 50%
    Volkshochschule    
    Kursgebühr 100% Ermäßigung auf Anfrage
    Sportvereine    
    Mitgliedsbeitrag   Ermäßigung auf Anfrage
    Schulbedarfsladen "Buntstift"    
    Schulbedarf   Ermäßigung auf Anfrage
    Landshuter Tafel    
    Lebensmittel   Ermäßigung auf Anfrage
    Ferienprogramm    
    Ferienprogramm   Ermäßigung auf Anfrage
    Mittags- und Hausaufgabenbetreuung    
    an Grundschulen   Ermäßigung auf Anfrage