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Reisepass

Der Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, der grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.

Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist. Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist: ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre; vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre.

Hinweis: Seit 1. November 2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr in den Chip des Reisepasses aufgenommen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Bearbeitungszeit für einen Reisepass beträgt ca. 4 Wochen. In Eilfällen können Sie einen Expresspass beantragen, der innerhalb von 72 Stunden ausgestellt wird.

Was muss ich bereit halten?

Bitte bringen Sie zur Beantragung eines Reisepasses Ihr bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis) und ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mit.

Bei Erstausstellung sind in der Regel weitere Unterlagen, z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeits- oder Einbürgerungsurkunden erforderlich.

Im Rathaus II, Luitpoldstr. 29 steht Ihnen im Treppenaufgang ein Fotoautomat für biometrietaugliche Fotos zur Verfügung. Vier Passfotos kosten 7 EUR.

Was muss ich sonst noch wissen?

Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes; Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter; eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.

Kosten
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 59 EUR
Expresspass vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 69,50 EUR
Expresspass ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 91 EUR

Verdoppelung der Gebühren
Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 26. Lebensjahres), wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Rechtsgrundlagen
§ 1 Passgesetz (PassG) - Passpflicht

Weitere Informationen zum ePass erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums unter http://www.epass.de/.

Ansprechpartner

Bürgerbüro im Einwohner- und Standesamt

Mo, Di 7.30-16, Mi 7.30-18, Do, Fr 7.30-13 Uhr
Luitpoldstraße 29, 1. Stock
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 22 88
Fax: 0871 - 88 22 44
buergerbuero@landshut.de
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