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Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

Deutsche können dieses amtliche Ausweisdokument bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.

Was muss ich tun?

Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.
Ausnahme von der Besitzpflicht: Besitz eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses.

Der Personalausweis ist unterschiedlich lange gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist hierbei nicht möglich:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre;
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre;
  • vorläufiger Personalausweis 3 Monate.

Welche Fristen sind zu beachten?

Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen;
vorläufiger Personalausweis: Ausstellung sofort möglich.

Was muss ich bereit halten?

Bitte bringen Sie zur Beantragung eines Personalausweises Ihr bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis) und ein aktuelles Lichtbild mit.

Bei Erstausstellung sind in der Regel weitere Unterlagen, z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeits-, oder Einbürgerungsurkunden erforderlich.

Im Rathaus II, Luitpoldstr. 29 steht Ihnen im Treppenaufgang ein Fotoautomat zur Verfügung. Vier Passfotos kosten 7 EUR.

Was muss ich sonst noch wissen?

Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz;
Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter;
Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig.

Kosten
Personalausweis (ab 01.11.2010): unter 24 Jahren 22,80 EUR, ab 24 Jahren 28,80 EUR 
vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis (ab 01.11.2010): 10 EUR

Rechtsgrundlagen
§§ 1, 2 Personalausweisgesetz (PersAuswG)

Neuer Personalausweis ab 01.11.2010
Ab 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums unter http://www.epass.de/ bei dem Punkt "Neuer Personalausweis" und auf www.personalausweisportal.de .

Ansprechpartner

Bürgerbüro im Einwohner- und Standesamt

Mo, Di 7.30-16, Mi 7.30-18, Do, Fr 7.30-13 Uhr
Luitpoldstraße 29, 1. Stock
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 22 88
Fax: 0871 - 88 22 44
buergerbuero@landshut.de
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