Meldewesen (Anmeldung und Ummeldung Wohnung)
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde anmelden. Sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitze müssen angemeldet werden. Wer für nicht länger als zwei Monate eine weitere Wohnung bezieht, unterliegt nicht der Meldepflicht, sofern er im Bundesgebiet für eine Wohnung gemeldet ist.
Was muss ich tun?
Für Ihre Anmeldung bitten wir um persönliche Vorsprache beim Bürgerbüro. Bitte denken Sie auch daran, dass Ihr (deutscher) Personalausweis und/oder Reisepass auf den neuen Wohnsitz geändert werden muss.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach dem tatsächlichen Einzug in die Wohnung erfolgen.
Was muss ich bereit halten?
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- sämtliche Personalausweise und Reisepässe aller anzumeldenden Personen
- ggf. Mietvertrag, Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch)
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweise, falls Sie im Besitz solcher sind (z. B. Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde)
Die Anmeldung einer Wohnung sowie die Änderung Ihrer Ausweisdokumente sind gebührenfrei.
Was muss ich sonst noch wissen?
Für Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Pflicht zur Meldung den gesetzlichen Vertretern. Ggf. ist hier ein Nachweis über das Sorgerecht bzw. die Unterschrift beider Eltern erforderlich.
Ist ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung bestellt, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen zum Ausfüllen des Meldescheins bei den jeweils zum Download bereitgestellten Formularen. Da wir hier nur grundlegende Informationen geben können, bitten wir Sie, in Zweifelsfällen oder bei Fragen Kontakt mit uns aufzunehmen.
Bei Anmeldung einer Nebenwohnung erhebt die Stadt Landshut in der Regel eine Zweitwohnungssteuer. Auskünfte hierzu erteilt das
Stadtsteueramt.
Formulare:
Anmeldung bei der Meldebehörde
- Bei Neuanmeldung in Landshut mit Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder
- wenn bei einer bereits bestehenden Wohnung eine weitere Wohnung in Landshut angemeldet wird (Beiblatt erforderlich).
Anmeldung bei der Meldebehörde - Umzugsmeldung
- Bei Umzug innerhalb Landshuts, wenn gleichzeitig die bisherige Wohnung in Landshut aufgegeben wird.
Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
Dieses wird zusätzlich zum Anmeldeformular benötigt,
- wenn Sie eine Nebenwohnung anmelden,
- wenn Sie eine Hauptwohnung anmelden und die bisherige Hauptwohnung als Nebenwohnung beibehalten wird,
- wenn Sie außer der anzumeldenden Wohnung noch weitere Wohnungen haben.
Bitte auf dem Beiblatt alle weiteren Wohnungen eintragen.
Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung
Zur Meldung eines Statuswechsels von bereits bestehenden und angemeldeten Wohnungen. Mit diesem Formblatt können Sie eine bestehende Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, wobei gleichzeitig die bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung wird. Die Meldung müssen Sie bei der neuen Hauptwohnsitzbehörde durchführen.
Ansprechpartner
Bürgerbüro im Einwohner- und StandesamtMo, Di 7.30-16, Mi 7.30-18, Do, Fr 7.30-13 UhrLuitpoldstraße 29, 1. Stock 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 22 88 Fax: 0871 - 88 22 44 buergerbuero@landshut.de Internetauftritt |


