Meldewesen (Abmeldung Wohnung)
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde abmelden.
Das heißt, eine Abmeldepflicht besteht nur bei folgenden Situationen:
- bei Wegzug ins Ausland
- bei Wegzug in eine bereits bestehende weitere Wohnung:
- Abmeldung einer Nebenwohnung (kann auch bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes durchgeführt werden), oder
- Abmeldung einer Hauptwohnung zu einer bereits bestehenden Nebenwohnung, die dadurch alleinige oder Hauptwohnung wird (kann auch bei der Meldebehörde des neuen Hauptwohnsitzes durchgeführt werden)
- wenn eine Wohnung aufgegeben wird und künftig kein fester Wohnsitz besteht
Sofern Sie aus einer Wohnung ausziehen und gleichzeitig eine neue Wohnung im Inland beziehen, wird die Abmeldung durch die Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes nach erfolgter Anmeldung erledigt.
Was muss ich tun?
Für Ihre Abmeldung bitten wir um persönliche Vorsprache beim Bürgerbüro.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Abmeldung muss innerhalb einer Woche nach dem tatsächlichen Auszug aus der Wohnung erfolgen.
Was muss ich bereit halten?
Bitte bringen Sie zur Abmeldung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Abmeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.
Was muss ich sonst noch wissen?
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Pflicht zur Meldung den gesetzlichen Vertretern. Ggf. ist hier ein Nachweis über das Sorgerecht bzw. die Unterschrift beider Eltern erforderlich.
Ist ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung bestellt, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen zum Ausfüllen des Meldescheins beim zum Download bereitgestellten Abmeldeformular. Da wir hier nur grundlegende Informationen geben können, empfehlen wir, in Zweifelsfällen oder bei Fragen Kontakt mit uns aufzunehmen.
Formular:
Abmeldung bei der Meldebehörde
- kann für alle oben beschriebenen Abmeldungen verwendet werden
- bitte unbedingt das Auszugsdatum angeben
- bei "Künftige Wohnung" bitte die künftige Haupt- bzw. alleinige Wohnung, oder die bereits bestehende Hauptwohnung angeben
Ansprechpartner
Bürgerbüro im Einwohner- und StandesamtMo, Di 7.30-16, Mi 7.30-18, Do, Fr 7.30-13 UhrLuitpoldstraße 29, 1. Stock 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 22 88 Fax: 0871 - 88 22 44 buergerbuero@landshut.de Internetauftritt |


